Behandlungskosten
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Je nach Gebührenziffer beläuft sich mein Stundenhonorar auf 45,00 bis 65,00 €
Privatkrankenversicherte sollten genau ihre Versicherungsunterlagen prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt. Grundsätzlich können sich Privatkrankenkassenversicherte an der GebüH orientieren.
Beihilfeversicherte und Versicherte der Postkrankenkasse B können sich an der GebüH orientieren, sollten jedoch vorher mit ihrer Versicherung Rücksprache halten.
Zusatzversicherte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, die den Heilpraktiker mit einschließt, müssen aus ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, wie ihre Bedingungen gestaltet sind.
Gesetzlich Krankenversicherte können sie an der GebüH orientieren.
Ich rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Je nach Gebührenziffer beläuft sich mein Stundenhonorar auf 45,00 bis 65,00 €
Privatkrankenversicherte sollten genau ihre Versicherungsunterlagen prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt. Grundsätzlich können sich Privatkrankenkassenversicherte an der GebüH orientieren.
Beihilfeversicherte und Versicherte der Postkrankenkasse B können sich an der GebüH orientieren, sollten jedoch vorher mit ihrer Versicherung Rücksprache halten.
Zusatzversicherte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, die den Heilpraktiker mit einschließt, müssen aus ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, wie ihre Bedingungen gestaltet sind.
Gesetzlich Krankenversicherte können sie an der GebüH orientieren.